Rauchmelderpflicht in Bayern!

Beratung und Unterstützung bei Eigenleistung

Viele Bauherren, Hausbesitzer etc. treten an mich heran und möchten elektrotechnische Arbeiten selbst durchführen. Grundsätzlich ist dies verboten, da das Arbeiten an elektrotechnischen Anlagen äußerst gefährlich ist und dazu eine entsprechende und langjährige Ausbildung erforderlich ist. Jedoch gibt is auch in der Elektrotechnik Arbeiten die mit etwas handwerklichen Geschick in Eigenleistung durchgeführt werden können. Dies ist bei einem Ein- oder Mehrfamilienhaus sogar der Hauptanteil. Zudem lehnen viele Elektroinstallationsunternehmen kleinere Aufträge ab (Einfamilienhäuser, Arztpraxen, kleinere Büroräume etc.) da unwirtschaftlich und oft mit langen Laufzeiten verbunden. Genau bei solchen kleineren Projekten komme ich ins Spiel.

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Rauchmelderpflicht in Bayern!

Rauchmelderpflicht in Bayern!

Bis zum 31.12.2017 auch für bestehende Wohngebäude!

Die in der bayrischen Bauordnung (§46 BayBO) verankerte Rauchmelderpflicht besteht seit dem 25. September 2012. Alle Neubauten in Bayern, die ab dem 01.01.2013 errichtet wurden, müssen bereits mit Rauchmeldern ausgestattet sein. Im kommenden Jahr zum 31.12.2017 endet nun die Übergangsfrist für bestehende Wohngebäude. Somit sind Sie als Hauseigentümer oder Vermieter in der Pflicht Ihre bestehenden Gebäude, entsprechend der gesetzlichen Vorgaben, mit Rauchmeldern auszustatten.

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Unsere Homepage geht online

Es ist soweit: Unsere neue Homepage ist online!

Sie bietet allen Interessierten, Kunden und Partnern umfangreiche Informationen zu unseren gesamten Service. Die wichtigsten Themen finden sich übersichtlich geordnet. Die Infoseiten sind schnell erreicht.

Ein klares, ansprechendes Design und eine unkomplizierte Funktionalität standen bei der Entwicklung der neuen Seite im Fokus, ebenso wie eine verbesserte Darstellung auf mobilen Endgeräten.

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