Der Wohnungs-Hauseigentümer

Hauseigentümer - Kurhan (c) fotolia.de( DIN VDE 0100-600; DIN VDE 0105-100; DIN VDE 0701/0702; Strafgesetzbuch §319 )

Wer erinnert sich nicht daran? Die erste eigene Wohnung! Endlich ein eigenes Haus! Oft werden schon vor Bezug die ersten Fehler gemacht. Es fehlt an finanziellen Mitteln und vieles wird in Eigenleistung erbracht ohne die Hilfe von qualifizierten Fachkräften. Mit hoher Wahrscheinlichkeit führt dies zu fatalen Mängeln in der Ausführung die unter Umständen sogar lebensgefährlich werden können. Gerade wenn es um die Elektroinstallation geht.
Rund 30% aller durch die Sachversicher registrierten Brände werden durch einen elektrischen Defekt verursacht. Das ist der größte Anteil aller Brandursachen und die Dunkelziffer ist noch viel höher. Falls Brandschäden in Ihrer Gebäudeversicherung inbegriffen sind werden Sie in den Versicherungsbedingungen folgenden oder einen ähnlichen Hinweis finden. „Die gebäudetechnischen Anlagen sind in regelmäßgen Abständen nach den anerkannten Regeln der Technik zu prüfen und in Stand zu halten.“
Dieser Satz könnte im Schadensfall dazu führen, dass der Versicherer seine Leistung verweigert.
In diesem Fall sind Sie als Eigentümer in der Pflicht dem Versicherer nachzuweisen, dass Sie sich vertragsgemäß verhalten haben. Hierbei Helfe ich Ihnen gerne um Sie vor bösen Überraschungen zu schützen. Kontaktieren Sie mich und ich erstelle Ihnen ein individuelles Angebot, angepasst an Ihre Bedürfnisse.


Folgende Nachweise sind für Sie notwendig:

Erstprüfung nach DIN VDE 0100-600

Diese Prüfung wird nach Errichtung oder Änderung der elektrischen Anlage durchgeführt. Es wird ein Prüfbericht erstellt, der sicher stellt, dass die Anlage den zutreffenden Vorschriften und Richtlinien entspricht. Als Eigentümer müssten Sie im Besitz eines solchen Prüfberichtes sein, um nachzuweisen das Ihre elektrische Anlage nach den anerkannten Regeln der Technik errichtet wurde.

 

Wiederholungsprüfung nach DIN VDE 0105-100

Diese Prüfung wird spätestens alle 4 Jahre durchgeführt. Sie weisst den ordnungsgemäßen Zustand der elektrischen Anlage in regelmäßigen Abständen nach. Hier werden Schäden schon vor Ihrer Entstehung erkannt und können rechtzeitig beseitigt werden. Auch hier wird ein Prüfbericht erstellt, der z.B. als Nachweis für die Versicherung dient.

 

Geräteprüfung nach DIN VDE 0701/0702

Diese Prüfung betrifft alle elektrischen Geräte die nicht fest mit dem Stromnetz verbunden sind. Sie sind spätestens alle 2 Jahre zu überprüfen. Hier werden Schwachstellen auch vorzeitig erkannt und defekte Geräte können frühzeitig aussortiert, oder repariert werden. Ein Prüfbericht pro Gerät weist den aktuellen Zustand nach.

 

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