Der Arbeitgeber

Arbeitgeber © Jakub Jirsák - fotolia.com( DIN VDE 0100-600; DIN VDE 0105-100; DIN VDE 0701/0702; DGUV Vorschrift 1,3 & 4; BetrSichV; ArbStättV; ArbSchG; TRBS 1111; TRBS 1201; TRBS 1203; Strafgesetzbuch §319 )


Der Arbeitgeber, im eigentlichen Sinne ist wer die Arbeitsleistung laut Arbeitsvertrag fordern kann und das Arbeitsentgelt schuldet. Jedoch kann der Arbeitgeber seine Pflichten  und Verantwortungen teilweise auf Mitarbeiter übertragen. So auch hier wenn es um die Prüfung elektrischer Anlagen und Geräte geht.
Nun ein paar Beispiele welche Personen stellvertretend für den eigentlichen Arbeitgeber mit verantwortlich sein können:

- der Geschäftsführer
- der Abteilungsleiter
- der Bürgermeister
- der Schulleiter
- der Hausmeister
- der Vorstand eines Vereines
- der Vorstand eines Kindergartens

All diese Personen können rechtlich teilweise, oder komplett belangt werden wenn sie ihre Pflichten vernachlässigen. Dies kann bei Personenschäden durchaus eine Geld- oder Freiheitsstrafe für den jeweiligen Verantwortlichen bedeuten.

Um seine Mitarbeiter vor Gefahren zu schützen muss jeder Arbeitgeber, unabhängig von der Unternehmensgröße, eine Gefährdungsbeurteilung durchführen. Diese Verantwortung kann er nicht abtreten, allerdings kann er die Durchführung an den jeweiligen Betreiber übertragen. Da es gerade im Bereich der Elektrotechnik nahezu unmöglich ist diese selbst durchzuführen, ist man angehalten sich fachkundig beraten zu lassen und ggf. die Gefährdungsbeurteilung von externer Seite durchführen zu lassen. Im Interesse der Sicherheit, sollte diese regelmäßig wiederholt werden um auf Veränderungen im Unternehmen richtig reagieren zu können. Hierzu gibt es keine Richtwerte an denen man sich orientieren muss, die Verantwortung liegt zu 100% beim Arbeitgeber. Dies sollte jedem bewusst sein!

Diese Gefährdungsbeurteilung ist die Grundlage der weiteren Prüfungen. Hier wird festgelegt in welchen Abständen geprüft werden muss. Von arbeitstäglich (z.B. auf Baustellen) bis zu 4 Jahren ist, je nach Art der Anlage oder des Gerätes, alles möglich.

Diese Zeitspanne richtet sich nach den geltenden Vorschriften und Richtlinien und kann nicht verändert werden.
Zum Thema Gefährdungsbeurteilung und Prüfung Ihrer elektrischen Anlagen und Geräte berate ich Sie gerne. Kontaktieren Sie mich und ich erstelle Ihnen ein individuelles Angebot, angepasst an Ihre Bedürfnisse.

 

Folgende Nachweise sind für jeden Arbeitgeber notwendig:


Gefährdungsbeurteilung nach BetrSichV; TRBS 1111; DGUV Vorschrift 1

In einem Ortstermin werden zusammen mit dem Betreiber alle elektrischen Anlagen und Geräte begutachtet. Gefahren werden dokumentiert und anschließend in einem Bericht schriftlich festgehalten. Dieser Bericht dient als Grundlage für weitere Prüfungen.

 

Erstprüfung nach DIN VDE 0100-600

Diese Prüfung wird nach Errichtung oder Änderung der elektrischen Anlage durchgeführt. Es wird ein Prüfbericht erstellt, der sicher stellt, dass die Anlage den zutreffenden Vorschriften und Richtlinien entspricht. Als Arbeitgeber/Betreiber müssten Sie im Besitz eines solchen Prüfberichtes sein, um nachzuweisen das Ihre elektrische Anlage nach den anerkannten Regeln der Technik errichtet wurde.

 

Wiederholungsprüfung nach DGUV Vorschrift 3 oder 4; DIN VDE 0105-100

Diese Prüfung wird von arbeitstäglich bis zu einem Turnus von 4 Jahren durchgeführt. Es gelten die in der Gefährdungsbeurteilung ermittelten Prüffristen. Diese Prüfung weisst den ordnungsgemäßen Zustand der elektrischen Anlage und der elektrischen Geräte in regelmäßigen Abständen nach. Hier werden Schäden schon vor Ihrer Entstehung erkannt und können rechtzeitig beseitigt werden. Es wird ein Prüfbericht erstellt, der z.B. als Nachweis für die Versicherung dient.

 

Foto © Jakub Jirsák fotolia.com