Der Vermieter:
Als Vermieter haben Sie dem Mieter laut §535 BGB die Mietsache in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneteten Zustand zu überlassen und diesen Zustand während der Mietzeit zu erhalten.
Foto: © © Romolo Tavani, Fotolia.com
X
Als Vermieter haben Sie dem Mieter laut §535 BGB die Mietsache in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneteten Zustand zu überlassen und diesen Zustand während der Mietzeit zu erhalten.
Foto: © © Romolo Tavani, Fotolia.com
X