Der Vermieter:
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Als Vermieter haben Sie dem Mieter laut §535 BGB die Mietsache in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneteten Zustand zu überlassen und diesen Zustand während der Mietzeit zu erhalten.
Foto: © © Romolo Tavani, Fotolia.com
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Als Vermieter haben Sie dem Mieter laut §535 BGB die Mietsache in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneteten Zustand zu überlassen und diesen Zustand während der Mietzeit zu erhalten.
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