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Der Wohnungs-Hauseigentümer:

Wer erinnert sich nicht daran? Die erste eigene Wohnung! Endlich ein eigenes Haus! Oft werden schon vor Bezug die ersten Fehler gemacht.
Ich helfe Ihnen, genau diese Fehler aufzuspüren und zu beheben.

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Der Vermieter:

Als Vermieter haben Sie dem Mieter laut §535 BGB die Mietsache in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneteten Zustand zu überlassen und diesen Zustand während der Mietzeit zu erhalten.

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Beratung:

Sie brauchen Hilfe im elektrotechnischen Bereich? Ich stehe Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.

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Der Arbeitgeber:

Der Arbeitgeber, im eigentlichen Sinne ist wer die Arbeitsleistung laut Arbeitsvertrag fordern kann und das Arbeitsentgelt schuldet. Jedoch kann der Arbeitgeber seine Pflichten & Verantwortungen teilweise auf Mitarbeiter übertragen. So auch hier, wenn es um die Prüfung elektrischer Anlagen / Geräte geht.   Foto: © Syda Productions, Fotolia.com

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Die geprüfte Steckdose:

Als Sachverständiger reicht die reine fachliche Kompetenz nicht aus um seinen Beruf richtig auszuüben. Man muss auch in der Lage sein schwierige Sachverhalte, einfach und für Laien gut nachvollziehbar, darzustellen.

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